Barrierefreies Wohnen, welche Fördermöglichkeiten?
Mit zunehmendem Alter, fällt die Selbständigkeit durch verschiedene Einschränkungen oftmals immer schwerer. Aber auch eine Erkrankung oder ein Unfall können dazu führen, dass beispielsweise enge Türen, kleine Bäder oder Treppen zu einer unüberwindbaren Barriere werden. Dennoch ist es der Wunsch von vielen pflegebedürftigen Personen, weiterhin im eigenen vertrauten Umfeld wohnen zu bleiben. Verschiedene Umbaumaßnahmen, um das Heim barrierefrei zu gestalten, sind allerdings sehr kostenintensiv. Betroffene können allerdings auf unterschiedliche Fördermittel zurückgreifen.
Was sollte vor Umbaumaßnahmen beachtet werden?
Gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse?
Die erste Anlaufstelle, wenn es um Zuschüsse für barrierefreies Wohnen geht, ist für viele sicherlich die Pflegekasse. Doch nur Personen, die einen anerkannten Pflegegrad besitzen, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss aus der Pflegekasse. Die Förderung kann beantragt werden, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde. In diesem Fall ist pro Baumaßnahme jeweils ein Zuschuss von bis zu 4 000 Euro möglich. Einen Zuschuss bis zu 16 000 Euro pro Baumaßnahme gibt es, wenn in dem Haushalt mehrere Personen mit Handicap leben. Von der Pflegekasse werden beispielsweise Maßnahmen wie das Einbauen von Aufzügen, Treppenlifts oder die Verbreitung von Türen bezuschusst.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es durch die Krankenkasse?
Auch die Krankenkasse stellt in einigen Fällen Fördermittel für den behinderten- oder altersgerechten Umbau zur Verfügung. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die benötigten Hilfsmittel von einem Arzt verordnet wurden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um das Anbringen von Stückgriffen im Bad oder einen Badewannenlift handeln. Vor den Umbaumaßnahmen, werden sowohl das Rezept als auch der Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse eingereicht. Vor Beginn der Maßnahmen, sollte unbedingt auf eine Genehmigung gewartet werden.
Die Landesförderprogramme
In den Bundesländern gibt es verschiedene Landesförderprogramme, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die Länder unterstützen alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen häufig mit zinsfreien Darlehen oder Zuschüssen. Wer von den Landesförderprogrammen Gebrauch machen möchte, sollte sich daher im Vorfeld ausführlich informieren.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Eine Förderung für pflegebedürftige Personen kann zudem über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, erfolgen. Die Bank unterstützt mit zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen. Dieser Zuschuss ist allerdings mit keiner anderen Förderung kombinierbar. Ein Antrag auf Fördermittel kann direkt über die Website der KFW Bank beantragt werden.
Zuschüsse durch Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft
Ist die Behinderung durch einen Betriebsunfall entstanden, ist für die Förderung die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft zuständig. In diesem Fall, werden die anfallenden Kosten für die Umbaumaßnahmen in vollem Umfang übernommen – unabhängig von dem Einkommen oder dem Vermögen der pflegebedürftigen Person.